Überblick Schutzrechtsarten

Im gewerblichen Rechtsschutz dient zunächst das Patent dem Schutz von technischen Erfindungen. Seine Laufzeit beträgt 20 Jahre, gerechnet vom Tag an, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt. Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht, welches hinsichtlich der Erfindungsneuheit und der zugrundeliegenden erfinderischen Tätigkeit amtsseitig geprüft ist. Es gewährt seinem Inhaber das Recht, anderen die Benutzung der Erfindung zu verbieten.

Demgegenüber ist das Gebrauchsmuster, welches ebenfalls dem Schutz technischer Erfindungen dient, ein ungeprüftes Schutzrecht. Durch eine idR kürzere Wartezeit bis zur Gewährung des Schutzes ist es inbesondere beliebt in Branchen, in denen längere Wartezeiten bis zur Schutzrechtserteilung, z.B. aufgrund rasanter technologischer Entwicklung, inakzeptabel sind. Da es jedoch amtsseitig hinsichtlich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit ungeprüft ist, kann es vorkommen, dass sich sein Schutzgegenstand im Nachhinein als nicht schutzfähig herausstellt. Hier kann ggf. eine solide Recherche nach etwaigem entgegenstehenden Stand der Technik, welche der Schutzrechtsanmeldung vorausgeht, abhelfen. Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Die Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen in dem Sinne, dass sie einen Herkunftshinweis zu liefern vermag. Sie ermöglicht dem Verkehr die Zuordnung der Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen. Als Marke sind im Allgemeinen alle Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen etc. schutzfähig. Vom Schutz sind jedoch u.a. die Marken ausgeschlossen, denen Unterscheidungskraft fehlt oder die Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen beschreiben. Die Schutzdauer der Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Die Schutzdauer ist verlängerbar. Die Marke ist ein geprüftes Schutzrecht.

Das Design oder Geschmackmuster ist ein Schutzrecht, mit welchem Muster geschützt werden, die neu sind und Eigenart aufweisen. Muster in diesem Sinne sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.

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